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Die Initiative der EU zum öffentlichen Country-by-Country Reporting (Bornemann/Eberhartinger, RWZ 2017/66, S. 319)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil IIGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/932ÖStZ 2017, 669 Heft 24 v. 20.12.2017

Die Europäische Kommission plane, die Bilanzrichtlinie um ein öffentliches Country-by-Country Reporting (CbCR) zu erweitern. Der Beitrag diskutiert, inwieweit die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen bereits ohnehin an anderer Stelle publiziert werden müssten. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass zwar viele der Informationen des geplanten CbCR schon für große multinationale Unternehmen öffentlich seien, jedoch nicht auf länderweise (dis)aggregierter Ebene. Zusätzlich beziehe der CbCR auch Informationen von kleinen und mittelgroßen Tochtergesellschaften ein, die bislang durch Befreiungen wenig oder gar keine Finanzinformationen auf Einzelabschlussebene veröffentlichen müssten. Konzerne müssten mit erheblichem Mehraufwand rechnen.

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