Mit dem Inkrafttreten von IFRS 9 erfahre die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten eine gänzliche Neuregelung. Im Zuge dessen werde das "Modell der eingetretenen Verluste" durch ein "Modell der erwarteten Verluste" abgelöst. Dies habe wesentliche Implikationen für die Bewertung von Kreditforderungen. Nicht zuletzt aufgrund der komplexen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sei eine Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Kreditverluste und damit die Möglichkeit der Angleichung an IFRS 9 auch im Jahresabschluss von Kreditinstituten nach UGB/BWG zu untersuchen.