Der geschilderte Sachverhalt werde im Rahmen eines zweiteiligen Beitrags unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Rechnungslegungsnormen erörtert. Vor allem gehe es um die Beantwortung der Fragestellung, ob die nach internationalen Rechnungslegungsstandards verfolgte Effektivzinsmethodik mit den im UGB verankerten nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu vereinbaren sei. Die mit Rückgriff auf die Effektivzinsmethode sich ergebenden bilanziellen Auswirkungen würden sowohl die Bewertung als auch den Ausweis von zinstragenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten betreffen. Im ersten Teil des Beitrags wird die Bewertung der im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft anfallenden Gebühren und Entgelte diskutiert.