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Zum Begriff der Forschungsanstalt iSd § 2 Abs 5 KStG und seiner Anwendbarkeit auf Universitäten (Achatz, RdW 2017/525, S. 710)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil IIKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/922ÖStZ 2017, 667 Heft 24 v. 20.12.2017

Universitäten seien nach bislang hA als überwiegend hoheitlich tätige Mischbetriebe zu qualifizieren und unterlägen daher weder der Körperschaftsteuer noch der Umsatzsteuer. Das traditionelle Verständnis beruhe auf der Prämisse, dass bei Universitäten hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeiten nicht trennbar seien. Bejahe man dagegen insb wegen des Unionsrechts umsatzsteuerlich die Trennbarkeit, stelle sich die Frage, ob Universitäten als Forschungsanstalten iSd § 2 Abs 5 Satz 3 KStG zu qualifizieren seien. Diese seien nach § 2 Abs 5 KStG und auch umsatzsteuerlich ex lege als Hoheitsbetrieb einzuordnen.

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