Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 und dem Abgabenänderungsgesetz 2015 seien die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen innerhalb kurzer Zeit mehrmals wesentlich geändert worden. Ausgangspunkt sei ua das im Einlagenrückzahlungserlass verankerte und in der Verwaltungspraxis großzügig gehandhabte Wahlrecht, allein bei entsprechendem Einlagenstand stets zwischen Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung wählen zu dürfen. Nach mehreren gesetz-