Die Frage, wem das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut zuzurechnen ist, sei seit einigen Jahren Gegenstand der Judikatur. Das BMF vertrete im Bereich der Vermietung von (Luxus-)Immobilien an den Gesellschafter die Auffassung, dass als Gradmesser für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums die Renditemiete herangezogen werden kann. Die Autoren zeigen auf, dass die Rechtsauffassung des BMF in der Judikatur nicht gedeckt sei.