Die Objektbezogenheit des Verlustabzugsübergangs sei ein wesentlicher Grundsatz des Umgründungssteuerrechts. Verfügt eine Körperschaft über mehrere Verlustquellen (zB Betrieb, Teilbetrieb), stelle sich die Frage nach der Zurechnung von bis zum Umgründungsstichtag entstandenen und noch nicht verrechneten Verlusten zu den einzelnen Verlustentstehungsquellen. Der Autor beleuchtet mögliche Ansätze vor dem Hintergrund der jüngeren BFG-Judikatur.