Manche Privatstiftung/Kapitalgesellschaft errichte bei Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ein im Regelfall der privaten Lebensführung dienendes Wohngebäude in atypischer Weise für Zwecke der Vermietung. Der Steuerpflichtige habe den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein funktionierender Mietenmarkt für das hergestellte Mietobjekt existiere. Der Autor stellt eine neue Methode vor, um diese praxisrelevante Problematik sachgerecht zu lösen.