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Energieabgabenvergütung: neuerliche Vorlagefragen an den EuGH (Stöger-Frank, BFGjournal 10/2017, S. 392)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/896ÖStZ 2017, 640 Heft 23 v. 13.12.2017

Der VwGH habe dem EuGH neuerlich Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (beim EuGH anhängig zur Zahl C-585/17 ). Nun sei die Frage anhängig, ob auch Dienstleistungsunternehmen (zB Hotels) eine Erstattung der in den Jahren 2011 bis 2014 entrichteten Energieabgaben erhalten. Hintergrund sei die Einschränkung des Kreises der Erstattungsberechtigten auf die produzierenden Betriebe und damit der Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe.

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