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Private Krankenanstalten und umsatzsteuerliche Zurechnung (Fink, BFGjournal 10/2017, S. 383)

Artikelrundschau Oktober 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/895ÖStZ 2017, 640 Heft 23 v. 13.12.2017

Wenn Patienten den Behandlungsvertrag mit der Krankenanstalt abgeschlossen haben, seien ihr auch die von den angestellten Ärzten als ihre Erfüllungsgehilfen gegenüber Patienten der Sonderklasse erbrachten ärztlichen Leistungen zivil- und umsatzsteuerrechtlich zuzurechnen. Damit seien auch die Sondergebühren von der Krankenanstalt im eigenen Namen in Rechnung zu stellen. Für die Frage, wem die von in einem Dienstverhältnis angestellten Ärzten gegenüber Patienten der Sonderklasse erbrachten ärztlichen Leistungen zuzurechnen sind, fehle eine Rechtsprechung des VwGH.

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