Bereits in RdW 2014/248 wurde der Zusammenhang der Personalvertretertätigkeit mit dem Dienstverhältnis dargestellt. Durch die Festlegung der Steuerpflicht von Tages- und Nächtigungsgeldern durch den 2. LStR-Wartungserlass 2014 stelle sich die Frage, was dies in weiterer Folge für abgabenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Diese Konsequenzen versucht der nunmehrige Beitrag zu skizzieren.

