Sind Verbindlichkeiten erst nach dem Bilanzstichtag fällig und nicht oder niedrig zu verzinsen, stelle sich die Frage, ob eine Abzinsung im Jahresabschluss unternehmensrechtlich oder ertragsteuerrechtlich zulässig oder geboten oder verboten (unzulässig) sei. Beiser sucht eine systemkonsistente Lösung.

