Im Rahmen des RÄG 2014 sei es zur Abänderung der bestehenden Umsatzerlösdefinition dahingehend gekommen, dass es sich nicht mehr um die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erlöse handeln muss. Diese Anpassung werfe jedoch die Frage auf, wie die genauen Abgrenzungen zu treffen seien und wie sich die Abänderung auf die nationale und internationale Rechnungslegung auswirken werde.

