Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag stellt eine bedeutende Begünstigung für selbständige Erwerbstätige dar. Vor dem Hintergrund der ursprünglich geplanten, aber letztlich doch nicht umgesetzten Änderung durch das 1. AbgÄG 2014 im Hinblick auf die legistische Klarstellung der Begrenzung der Antragsmöglichkeit bis zur erstmaligen Rechtskraft des Bescheids beleuchtet dieser Beitrag das Erfordernis zur Antragstellung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags in der Einkommens- bzw Feststellungserklärung.

