Kosten für eine Eizellenspende in Spanien seien laut FG Berlin-Brandenburg nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da diese Behandlung in Deutschland verboten ist. Wäre ein Eingriff im Inland zulässig, wird hinterfragt, ob dann nur vergleichbare inländische Kosten zwangsläufig und der zusätzliche Aufwand für Flüge etc freiwillig veranlasst wären.

