In den letzten Wochen hat der Autor verstärkt Anfragen von Berufskollegen betreffend der etwas "seltsamen" Vorgangsweise der Finanzverwaltung bezüglich privater Kfz-Nutzung bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern im Rahmen von GPLA bekommen. Der Artikel soll den aktuellen Stand darstellen.

