Beiser untersucht, wie die Tatbestände der "Ehepakte" nach § 33 TP 11 GebG und der "Vergleiche (außergerichtliche)" nach § 33 TP 20 GebG systematisch konsistent voneinander abzugrenzen sind.
Beiser untersucht, wie die Tatbestände der "Ehepakte" nach § 33 TP 11 GebG und der "Vergleiche (außergerichtliche)" nach § 33 TP 20 GebG systematisch konsistent voneinander abzugrenzen sind.
