Das EStG enthält seit der Steuerreform 1988 eine Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden des Privatvermögens. Der Autor versucht, eine Antwort auf diese Frage zu geben, ob auch der Rechtsnachfolger eines Gebäudeherstellers in den Genuss der Steuerbefreiung kommen kann.

