Das BFG habe Bedenken hinsichtlich der verfassungskonformen Gesetzwerdung der Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen geäußert und habe den Antrag zur Aufhebung der Normen an den VfGH gestellt. Die Beseitigung der verfassungswidrigen Bestimmung zur Besteuerung von Altvermögen hätte eine Aufhebung des gesamten Regelwerks der ImmoESt zur Folge.

