Die Ermittlung und Aufteilung des Gewinnfreibetrags gem § 10 EStG bei Mitunternehmerschaften, die betriebliche Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs 2 Z 1 und 2 EStG erzielen, stellt den Rechtsanwender vor erhebliche Berechnungs- und Anwendungsprobleme, wenn von einzelnen Mitunternehmern die Regelbesteuerungsoption gem § 27a Abs 5 EStG ausgeübt werde. Der Beitrag zeigt die Problematik auf und will erneut den Anstoß liefern, die Deckelung des Gewinnfreibetrags bei Mitunternehmerschaften und/oder die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Gewinnfreibetrags neu zu regeln.

