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Zehnjährige Verjährung für hinterzogene Abgaben greift nur für Vorsatztäter

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/632ÖStZ 2013, 372 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Beiser, SWK 18/2013, S. 841)

Der UFS wolle in seiner Entscheidung vom 26. 3. 2013, RV/0484-L/10, die zehnjährige Verjährung hinterzogener Abgaben auch auf schuldlose Opfer anwenden. Das sei gesetzlich nicht gedeckt.

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