(Beiser, SWK 18/2013, S. 841)
Der UFS wolle in seiner Entscheidung vom 26. 3. 2013, RV/0484-L/10, die zehnjährige Verjährung hinterzogener Abgaben auch auf schuldlose Opfer anwenden. Das sei gesetzlich nicht gedeckt.
(Beiser, SWK 18/2013, S. 841)
Der UFS wolle in seiner Entscheidung vom 26. 3. 2013, RV/0484-L/10, die zehnjährige Verjährung hinterzogener Abgaben auch auf schuldlose Opfer anwenden. Das sei gesetzlich nicht gedeckt.