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Kann jemand wegen Abgabenhinterziehung bestraft werden, wenn ihn gar keine Abgabenpflicht trifft?

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2013/633ÖStZ 2013, 372 Heft 15 und 16 v. 19.8.2013

(Seiler, SWK 18/2013, S. 843)

Ein Teil der Lehre sieht in den Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Abgabenverkürzung unrechtsbezogene Sonderdelikte, die entsprechend § 14 Abs 1 StGB zu behandeln wären. Der Gesetzeswortlaut lasse Gegenteiliges vermuten. Es verbinde sich damit die grundlegende Frage, wer überhaupt Täter eines Finanzvergehens sein könne.

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