(Koller, SWK 17/2013, S. 813)
In SWK-Heft 32/2011, S 1032 ff wurde die Rechtsfrage erörtert, ob auch für die finanzbehördlich ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe die Möglichkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstatt des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe gegeben wäre. Das BMF habe rasch reagiert und einen Entwurfs zur FinStrG-Novelle 2013 vorgelegt.