UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 22, § 12 Abs 1 und Abs 3
VwGH 25. 11. 2009, 2005/15/0109
Die gemeinschaftsrechtliche Grundlage der zum Vorsteuerausschluss führenden unechten Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 22 UStG für "die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind", findet sich in Art 13 Teil A Abs 1 lit p der in den Streitjahren 2001 und 2002 noch maßgebenden 6. EG-RL, 77/388/EWG, in der normiert wird, dass "die von ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen durchgeführten Beförderungen von kranken und verletzten Personen in dafür besonders eingerichteten Fahrzeugen" steuerfrei sind.

