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Rettungsflüge, unechte Umsatzsteuerbefreiung, "ordnungsgemäß anerkannte Einrichtung"

JudikaturÖStZ 2010/795ÖStZ 2010, 393 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 22, § 12 Abs 1 und Abs 3

VwGH 25. 11. 2009, 2005/15/0109

Die gemeinschaftsrechtliche Grundlage der zum Vorsteuerausschluss führenden unechten Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 22 UStG für "die Beförderungen von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hiefür besonders eingerichtet sind", findet sich in Art 13 Teil A Abs 1 lit p der in den Streitjahren 2001 und 2002 noch maßgebenden 6. EG-RL, 77/388/EWG, in der normiert wird, dass "die von ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen durchgeführten Beförderungen von kranken und verletzten Personen in dafür besonders eingerichteten Fahrzeugen" steuerfrei sind.

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