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Leistungsort bei Leistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten iZm dem Erwerb eines Grundstücks

Bundesweiter FachbereichMag. Elisabeth PlankÖStZ 2010/699ÖStZ 2010, 347 Heft 14 v. 16.7.2010

Leistungen, die im Hinblick auf einen Grundstückserwerb im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung erbracht werden, stellen nur dann Leistungen iZm einem Grundstück dar, wenn diese Leistungen einen ausreichend direkten (engen) Zusammenhang mit dem Grundstück aufweisen.

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