UStG 1994: § 2 Abs 1, Art 28 Abs 1
VwGH 23. 2. 2010, 2007/15/0037
Konnte die belangte Behörde die Sachverhaltsfeststellung treffen, dass die aus zwei Eheleuten zum "Zwecke des Grundstückshandels" gebildete Miteigentumsgemeinschaft (Beschwerdeführerin) lediglich ein Veräußerungsgeschäft (Verkauf einer mit einem unfertigen Einfamilienhaus bebauten Grundstücks) getätigt hat und keine objektiven Umstände für die Absicht auf weitere Geschäfte vorlagen, war es nicht rechtswidrig, keine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 2 der 6. EG-RL und keine nachhaltige Tätigkeit iSd Unternehmerbegriffs des § 2 Abs 1 UStG anzunehmen (sodass auch kein Vorsteuerabzug nach § 12 UStG zustand).