(Kotschnigg, SWK 31/2007, S 875)
Am 26. 6. 2007, RV/0461-G/07, hat der UFS unter Hinweis auf seine Vorjudikatur festgestellt, dem Abgabepflichtigen stehe im Verfahren vor dem VwGH die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO nicht zu. Diese Entscheidung haben zwar VwGH und BMF hinter sich, Kotschnigg vermag sie jedoch aus dem Blickwinkel des Rechtsschutzes nicht zu überzeugen.

