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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Anwendung von § 26c Z 2 lit. d KStG 1988

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2008/36ÖStZ 2008, 20 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

(Laudacher, SWK 32/2007, S 887)

Ausgehend von einem konkreten Berufungs- bzw Beschwerdefall fordert der Autor, dass das Antragsrecht des § 299 BAO überdacht und auf (wenige) konkrete Fälle des nachträglichen Hervorkommens von Rechtswidrigkeiten beschränkt werden sollte.

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