Das BMF informiert über die steuerliche Behandlung der Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten nach dem Hausbetreuungsgesetz im Rahmen einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit sowie die Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung. Information des BMF 3. 12. 2007, BMF-010222/0221-VI/7/2007.

