Ergänzend zum Reisekostenerlass und vor Überarbeitung der LStR 2002 hat das BMF einen Fragen-Antwort-Katalog erstellt. Zur geschaffenen Möglichkeit der Kalendertagsabrechnung gemäß § 26 Z 4 EStG wird etwa ausgeführt, dass nur dann, wenn eine arbeitsrechtliche Vorschrift die Berechnung (Anspruchs-ermittlung) nach Kalendertagen vorsieht oder der Arbeitgeber mangels Vorliegen einer arbeitsrechtlichen Vorschrift nach Kalendertagen abrechnet, diese Abrechnungsmethode auch steuerrechtlich maßgeblich ist. Information des BMF 17. 12. 2007, BMF-010222/0233-VI/7/2007.

