Im Rahmen der laufenden Wartung 2007 werden vor allem die wesentlichen Aussagen der Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2007, Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2007, sowie Änderungen bzw Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet. Die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2007 sind ab 1. 1. 2008 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2006 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2007 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Erlass des BMF 21. 11. 2007, BMF-010222/0218-VI/7/2007.

