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Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/1179ÖStZ 2007, 581 Heft 24 v. 17.12.2007

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2008 10.200 €. Erlass des BMF 27. 11. 2007, BMF-281000/0105-I/4/2007.

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