Bei der Tagung des ECOFIN-Rats am 4. Dezember in Brüssel ist es gelungen, eine Einigung über den letzten Bestandteil des Pakets - der Verlagerung des Besteuerungsorts bei elektronisch erbrachten Distanzdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige - zu erzielen, nachdem zu den anderen Elementen bereits im Juni eine politische Einigung hergestellt werden konnte. Das Paket tritt grundsätzlich am 1. 1. 2010 in Kraft und enthält Neuregelungen zum Besteuerungsort von Dienstleistungen (business-to-business und business-to-consumer), die Vereinfachung der Erfüllung steuerlicher Pflichten für Unternehmen („Einzige Anlaufstelle“), die Vereinfachung der Vorsteuererstattung für gebietsfremde Unternehmen sowie die Intensivierung der Amtshilfe.

