UmgrStG § 3 Abs 2 Z 2 idF vor dem StruktAnpG 1996, Art IV, § 7 EStG 1988:, § 8 :, § 24
Das Bundesministerium nimmt im Sinne seiner bisherigen Aussagen dahingehend Stellung, dass die Umwandlung einer Firmenwertabschreibung iSd § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG idF vor dem StruktAnpG 1996 in eine Firmenwertabschreibung iSd § 8 Abs 3 EStG 1988 im Wege einer Betriebsveräußerung im Jahre 1996 steuerlich anzuerkennen ist, soweit nicht ein von den zuständigen Behörden aufzugreifender Fall eines Gestaltungsmissbrauches vorliegt. Der Begriff Betriebsveräußerung umfasst nicht nur den klassischen Tatbestand der Veräußerung des Betriebes iSd § 24 EStG sondern auch jene Fälle, die in der Wirkung zu einem vollständigen Aufdecken aller stiller Reserven führen.