Im Interesse einer bundeseinheitlichen Verwaltungsübung wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen im Folgenden zu Fragen im Zusammenhang mit der ab 1. Jänner 1997 geltenden unechten Steuerbefreiung für Krankenhausleistungen Stellung genommen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.