Aufgrund der fehlenden Verlustvortragsmöglichkeit in den Veranlagungsjahren 1996 und 1997 könnten sich für österreichische Steuerpflichtige erhebliche Steuerlasten in diesen beiden Veranlagungszeiträumen ergeben. Eine Möglichkeit, dieses Problem abzuwenden, besteht nach Ansicht des Autors darin, Auslandsverluste durch Ausnutzung des „negativen Progressionsvorbehaltes“ zu verwerten. Die Vorgangsweise und mögliche Risiken daraus werden im Beitrag näher erläutert.