Die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 1995 empfehlen „Advanced Pricing Agreements“ (APAs), deren Vorteile nach den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien insbesondere darin liegen, dass Rechtsunsicherheiten vermieden werden. Die Autoren gehen der Frage der Rechtswirkung von bilateralen und unilateralen APAs nach und kommen zum Ergebnis, dass beide APAs rechtliche Wirkungen entfalten können und damit die Rechtssicherheit eines APA nach Maßgabe der Einzelnen für ein APA bestehenden Rechtsgrundlagen gewährleistet sei.