Nach mehr als einjähriger Erfahrung Österreichs mit der Anwendung des Mehrwertsteuerinformations-Austauschverfahrens auf Basis der Zusammenarbeitsverordnung Nr. 218/92/EWG ergeben sich eine Reihe praktischer Erfahrungswerte innerhalb Österreichs, aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, die von der Autorin im Beitrag behandelt werden.