In seinem Erkenntnis vom 19. 6. 1996, B 2756/94, vertritt der VfGH die Auffassung, dass ein rückwirkendes Inkraftsetzen von verschlechternden Steuergesetzen nur dann gegen den Gleichheitssatz verstößt, wenn der Eingriff in die Rechtsposition des Steuerpflichtigen von erheblichem Gewicht ist und der Steuerpflichtige in einem berechtigten Vertrauen auf die Rechtslage enttäuscht wurde. Im Beitrag wird zu dieser Entscheidung kurz Stellung genommen.