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Ersatz der Kopierkosten im Finanzstrafverfahren (Arnold, RdW 10/1996, 502)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 581 Heft 24 v. 15.12.1996

Im Zuge von Einsichtnahmen in die Konten von Bankkunden kommt es zu erheblichen Kopier- und Sachaufwendungen; der VwGH hat nunmehr klargestellt, dass die Abgabenbehörde gegenüber dem Kreditinstitut auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zum Kostenersatz verpflichtet ist.

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