Art 4 7. ZPMRK
Sperrwirkung iSd Art 4 7. ZPMRK entfalten Entscheidungen, mit denen strafrechtliche Verfahren endgültig - nach inhaltlicher Prüfung "in der Sache" und mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar - abgeschlossen werden.
15 Os 55/25i

