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Tatobjekt der Geldwäscherei

EvidenzblattJudikaturThomas HaslwanterÖJZ 2026/145ÖJZ 2026, 490 - 493 Heft 8 v. 13.5.2026

§ 165 Abs 1, 2 StGB; § 212 Z 2, § 258 Abs 2 StPO

Die Sachverhaltsannahme, dass die Vortat für den Täter der Vortat trotz Vermengung einen Vermögensbestandteil in dem von § 165 Abs 7 StGB bezeichneten Ursachenzusammenhang erbracht hat, setzt auf der Begründungsebene einen rein rechnerischen Nachweis nicht voraus.

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