vorheriges Dokument
nächstes Dokument

650 Meter zur neuen Rechtslage?

EditorialAufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2026/35ÖJZ 2026, 253 Heft 5 v. 12.3.2026

Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4 % (§ 1000 ABGB). Damit muss ein Schuldner "den Schaden, den er seinem Gläubiger durch die Verzögerung der Zahlung einer Geldforderung zugefügt hat", vergüten (§ 1333 ABGB), was von Rsp (6 Ob 117/15x) und hL als schadenersatzrechtliche Norm verstanden wird.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!