§ 19a Abs 1 StGB
"Vorsätzliche Straftat" iSd § 19a Abs 1 StGB meint ein tatbildmäßiges Verhalten, das vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft ist. Eine Anlasstat für die strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs 1 StGB erfüllt diese Anforderungen nicht.

