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Einfordern von Vertragsstrafen ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts oder Berechtigung nach der GewO verstößt gegen den Berufsvorbehalt der RAO

ÖJZ aktuellAufsatzRobert FucikÖJZ 2026/36ÖJZ 2026, 255 Heft 5 v. 12.3.2026

Neue Entscheidungen des OGH befestigen die Wälle gegen Parkplatzabzocke, neuerlich (nicht nur "Zupf di" kann sich zupfen) über die Schiene des Wettbewerbsrechts: Vertragsstrafeninkasso ist Rechtsanwälten (und gewerblich berechtigten Inkassobüros) vorbehalten.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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