§ 43 IO
Ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung ist das Recht der Masse, einen Anfechtungsanspruch "angriffsweise" geltend zu machen, erloschen (amtswegig wahrzunehmende Präklusion). Für die vom Anfechtungsberechtigten (defensiv) erhobene Einrede gilt diese einjährige Ausschlussfrist hingegen nicht.

