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Absonderung nur bei (noch) wirksamem Pfandrecht

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2026/80ÖJZ 2026, 280 - 281 Heft 5 v. 12.3.2026

§§ 358, 467 ABGB

Grundsätzlich erlischt das Pfandrecht nicht durch eine bloß vorübergehende Rückstellung der verpfändeten Sache an den Schuldner. Hier aber durfte der Pfandgeber den verpfändeten Pkw gemäß einer Benützungsvereinbarung dauerhaft "unter Vorbehalt" verwenden, weshalb keine bloß vorübergehende Rückgabe vorlag.

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