Art XLII Abs 1 EGZPO
Die Stufenklage gem Art XLII EGZPO ist auch bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen grundsätzlich zulässig. Der Beklagte kann sich nicht darauf stützen, er sei zur Rechnungslegung (und Eidesleistung) nur Zug um Zug gegen Offenlegung der Einkünfte der Klägerin verpflichtet.

