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Konventionalstrafe als unzulässige Beschränkung des Rücktrittsrechts in der Insolvenz

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2026/44ÖJZ 2026, 170 - 173 Heft 3 v. 10.2.2026

§ 25b IO

Ein Ausschluss oder eine Beschränkung iSd § 25b Abs 1 IO liegt bereits vor, wenn dem Insolvenzverwalter die Ausübung eines ihm in den §§ 21 ff IO eingeräumten Rechts auch nur - sei es rechtlich, sei es wirtschaftlich - erschwert wird.

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