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Makler - Hinweispflicht und Verdienstlichkeit

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2026/45ÖJZ 2026, 173 - 174 Heft 3 v. 10.2.2026

§ 6 MaklerG

Bei der Beurteilung, ob familiäre oder wirtschaftliche Nahebeziehungen die Wahrung der Auftraggeberinteressen beeinträchtigen könnten und der Makler daher unverzüglich auf diese hinweisen hätte müssen, ist stets auf den Einzelfall abzustellen.

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